- Mittelstandsempfehlung
- Ausnahme vom grundsätzlichen Empfehlungsverbot des § 22 I GWB zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. Erlaubt sind vertikale ⇡ Preisempfehlungen, sofern sie unter Beschränkung auf den Kreis der Beteiligten ausgesprochen werden und (1) dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten gegenüber Großbetrieben oder großbetrieblichen Unternehmensformen zu verbessern, und (2) gegenüber den Empfehlungsempfängern ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden und zu ihrer Durchsetzung kein wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder sonstiger Druck ausgeübt wird (§ 22 II GWB).
Lexikon der Economics. 2013.